Privatpatienten/Beihilfeberechtigte
Wenn die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, werden die Kosten durch die privaten Krankenversicherungen sowie durch die Beihilfe in aller Regel erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der jeweils gültigen Fassung. Die vertraglichen Bedingungen der privaten Versicherungen sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist es im Vorfeld wichtig, direkt mit der Versicherung die Modalitäten zu klären, ob ggf. spezielle Antragverfahren notwendig sind und in welchem Umfang die Erstattung psychotherapeutischer Leistungen übernommen werden.